Bau-, Planungs und Umweltrecht
Die Vorschriften im Baurecht, Planungsrecht und Umweltrecht stehen naturgemäss potenten wirtschaftlichen Interessen entgegen und geben oft zu öffentlichen Kontroversen Anlass (vgl. www.vur-ade.ch). Grössere Bauvorhaben unterstehen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch kleinere Bauten sind jedoch oftmals komplex und benötigen zur Realisierung ein akzeptorientiertes Verhalten. Hier wird weitgehend öffentliches/zwingendes Recht angewendet. Seitens der Bauherrschaft können viele Fehler gemacht werden. Betroffene unterschätzen oftmals die Möglichkeit, sich in einem Bauverfahren einbringen zu können. Unsere Spezialist:innen helfen Ihnen, die Rechte in einem solchen Verfahren zu wahren und durchzusetzen.